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Veröffentlicht von mobiler Pflegedienst am

Pflegeantrag und Pflegeleistungen in Dortmund 2024: Eine umfassende Anleitung

Wenn Sie oder ein Angehöriger in Dortmund pflegebedürftig werden, ist es wichtig zu wissen, wie man einen Pflegeantrag stellt und welche Pflegeleistungen zur Verfügung stehen. Dieser Artikel bietet Ihnen eine detaillierte Übersicht über den Prozess und die verfügbaren Leistungen, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Pflegeantrag stellen

Der erste Schritt zur Unterstützung ist das Stellen eines Pflegeantrags. Der Antrag kann formlos bei der Pflegekasse der gesetzlichen Krankenkasse oder bei der privaten Pflegeversicherung eingereicht werden. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen. Wichtig ist, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Leistungen nicht rückwirkend gezahlt werden​ 

Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF. Die Gutachter besuchen die pflegebedürftige Person zu Hause, um den Pflegegrad zu bestimmen. Der Pflegegrad bildet die Grundlage für die Höhe der Pflegeleistungen​.

Verfügbare Pflegeleistungen

  1. Pflegegeld: Pflegegeld wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege privat organisiert wird. Die Beträge variieren je nach Pflegegrad:

    • Pflegegrad 2: 332 Euro
    • Pflegegrad 3: 573 Euro
    • Pflegegrad 4: 765 Euro
    • Pflegegrad 5: 947 Euro​ 
  2. Pflegesachleistungen: Diese umfassen die Inanspruchnahme professioneller Pflege durch ambulante Pflegedienste. Beispielhaft zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 724 Euro monatlich an den Pflegedienst​ 

  3. Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen: Es besteht die Möglichkeit, Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch zu nehmen und zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld zu erhalten​.

  4. Entlastungsbetrag: Unabhängig vom Pflegegrad steht jedem Pflegebedürftigen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zur Verfügung, der für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsunterstützung genutzt werden kann​.

  5. Tages- und Nachtpflege: Pflegebedürftige können teilstationäre Pflege in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen, um pflegende Angehörige zu entlasten​.

  6. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Kurzzeitpflege wird genutzt, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt. Verhinderungspflege greift, wenn die private Pflegeperson verhindert ist​.

  7. Wohnraumanpassung und Hilfsmittel: Zuschüsse für die Anpassung des Wohnraums (z.B. Einbau eines Treppenlifts) sowie Hilfsmittel (z.B. Pflegebett) können ebenfalls beantragt werden.

Zusätzliche Leistungen und Neuerungen 2024

  • Pflegeunterstützungsgeld: Berufstätige Angehörige können bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren, und erhalten dafür Pflegeunterstützungsgeld. Seit 2024 kann diese Leistung jährlich in Anspruch genommen werden​ .
  • Mitnahme zur Reha: Pflegepersonen können ab Juli 2024 pflegebedürftige Angehörige zur Reha mitnehmen, wobei die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Beratungsangebote

  • Verbraucherzentrale NRW: Bietet individuelle Beratung und zahlreiche Musterformulare für die Antragstellung an​ (Verbraucherzentrale NRW)​​ 
  • Pflegecoaching Anette Pelzer: Hilft bei der Nutzung und Beantragung der verschiedenen Pflegeleistungen und bietet anerkannten Service für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsunterstützung an​. Pflegecoaching Anette Pelzer

Diese umfassende Anleitung soll Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zur Beantragung von Pflegeleistungen in Dortmund zu verstehen und die verschiedenen verfügbaren Leistungen optimal zu nutzen. Zögern Sie nicht, die Beratungsangebote zu nutzen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und die bestmögliche Pflege für sich oder Ihre Angehörigen zu gewährleisten.


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